für Design-, Konzept-, Text-, Foto- & Projektmanagement-Leistungen der
innovate! communication, Andreas Hupfauf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen innovate! communication, Andreas Hupfauf, nachfolgend innovate-c genannt, und dessen Auftraggebern abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert und vereinbart, wenn Aufträge an innovate-c vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen der Schriftform und Bestätigung beider Vertragspartner. Einer Einbeziehung der AGBs von Auftraggebern in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
1. Urheberrecht | Nutzungsrecht | Eigentumsrecht
1.1 Konzept-Entwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Web-Erzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von innovate-c weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. ist vom Auftraggeber an innovate-c eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3 innovate-c überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. innovate-c bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4 Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen innovate-c und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 innovate-c behält sich das Recht vor, auf digitale & analoge Vervielfältigungs-Exemplaren als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber dieses Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, innovate-c eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von innovate-c, bei nachgewiesener Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Alle in Konzeptionen, Manuskripten und Präsentationsschriften enthaltenen Vorschläge, Beschreibungen, Manuskripte und Inhalte in vollem Umfang und Inhalt unabhängig vom Wortlaut verbleiben mit Urheber- und Nutzungsrecht bei innovate-c, auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar gezahlt wurde. Insbesondere bei unverbindlichen Präsentationen versteht sich das Honorar als reines Aufwandshonorar, nicht aber als Abgeltung der Urheber- und Nutzungsrechte. Die Weitergabe aller Unterlagen, Manuskripte, der Präsentationsschrift im Ganzen oder in einzelnen Teilen sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der präsentierten Konzepte, Lösungen und Ideen, auch bruchstückhaft oder in Auszügen, ist ohne vorherige Zustimmung von innovate-c nicht zulässig. Werden die präsentierten Konzepte, Lösungen und Ideen nicht entsprechend dem Vorschlag verwendet und in vollem Umfang abgegolten, so ist innovate-c berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder Teile davon anderweitig zu verwenden. Alle Unterlagen, Manuskripte und insbesondere Präsentationsschriften sind auf Verlangen innovate-c zurückzugeben. Eine Weiterverarbeitung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von innovate-c. Bei nachgewiesenem Verstoß gegen die in Punkt 1.6 vereinbarten Konditionen ist ist vom Auftraggeber an innovate-c eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.7 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind innovate-c spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.8 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen (digital & analog) hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
2. Angebot | Auftrag | Zahlungsbedingungen
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Mahnwesen und Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.
2.2 Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. innovate-c behält sich vor, bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen erstrecken, Teilrechnungen zu stellen, die sich an den jeweils erfüllten Projektfortschritten orientieren.
2.3 Erweitert sich der Nutzungsumfang der erbrachten und entgoltenen Leistungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu entrichten.
2.4 Aufträge gelten als verbindlich erteilt, wenn Angebote vom Auftraggeber schriftlich freigegeben oder wenn vom Auftraggeber mündlich erteilt und von innovate-c schriftlich bestätigt worden sind. Die schriftliche Freigabe einer Kostenübersicht durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend.
2.5 Die Angebote sind unverbindlich, freibleibend und haben eine Geltungsdauer von vier Wochen ab Abgabedatum.
3. Fremdleistungen
3.1 innovate-c ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber i.d.R. die AGB des Fremdanbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Wenn im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von innovate-c abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, innovate-c im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3 Bei Auftragsvolumen über 500,00 € netto, die Fremdleistungen beinhalten, ist eine Anzahlung von 50% des Netto-Auftragswertes an innovate-c zu zahlen. Eine Beauftragung der gewünschten Fremdleistung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
4. Herausgabe von Daten
4.1 innovate-c ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass innovate-c ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.2 Hat innovate-c dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von innovate-c verändert werden, es sei denn, der Auftraggeber hat die vollen Nutzungsrechte erworben.
4.3 Risiken und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
4.4 innovate-c haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von innovate-c ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
5. Haftung | Inhalte
5.1 innovate-c haftet nur für Schäden, die innovate-c selbst oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
5.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers.
5.3 Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5.4 innovate-c haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungs-fähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller innovate-c übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber innovate-c im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.6 Die von innovate-c gelegten Links auf der eigenen WebSite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von innovate-c zu tun. innovate-c ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte der beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt innovate-c aber auch jegliche Haftung ab.
5.7 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei innovate-c geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Vertraulichkeit
6.1 innovate-c verpflichtet sich, über die ihr bekannt werdenden Einzelheiten des Geschäftsbetriebes des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. innovate-c kann von dieser Verpflichtung nur durch Anweisung des Auftraggebers entbunden werden, wenn die Erfüllung des Auftrags gerade eine Mitteilung über vertrauliche Einzelheiten erforderlich macht.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von innovate-c als Gerichtsstand vereinbart.
7.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.